AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der A1 Telekom Austria AG
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AGB der Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co. KG
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Krone mobile Entgeltbestimmungen
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Smartphone-Tarif
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Smartphone-Tarif PLUS
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Sprach-Tarif
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Daten-Tarif Unlimited PLUS
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Kids Watch-Tarif
- Entgeltbestimmungen Krone mobile 1 GB Nachfüllpaket
- Entgeltbestimmungen Krone mobile 200 MB Nachfüllpaket
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Roamingpaket
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Weekend Flat Paket
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Night Flat Paket
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Roaming
- Entgeltbestimmungen Krone mobile BASIC-Wertkartentarif
- Entgeltbestimmungen Krone mobile Onlineschutz
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Beschreibung des Bandbreiten Services
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Krone mobile Leistungsbeschreibungen
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Informationen für Geschäftsfälle im Fernabsatz
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Informationen über mobile Internetzugangsdienste
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Konformitätserklärung gemäß Anlage 3 für den Webauftritt der Marke Krone mobile.
Informationen zur Konformität gemäß Barrierefreiheitsgesetz
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.
Nähere Informationen zum Vertragsabschluss (Beschreibung unserer Dienstleistungen, Erläuterungen zur Durchführung unserer Dienstleistungen) finden Sie unter den Leistungsbeschreibungen kronemobile.at/info/agb. Allfällig bestehende Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden laufend korrigiert.
Benötigen Sie Hilfe bei nicht vollständig barrierefreien PDF-Dokumenten, wenden Sie sich bitte an kronemobile@kroneservice.at. Wir versuchen Ihnen in diesem Fall die Inhalte so weit wie möglich in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.Umsetzung auf kronemobile.at
Wir haben in der Umsetzung darauf geachtet, dass die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Kompatibilität iSd der Erfolgskriterien des WACG 2.2 bzw. EN 301549 verbessert wird. Insbesondere wurde auf eine verständliche Sprache geachtet und folgende Punkte angepasst:- Der Informationsinhalt wird in Textformaten bereitgestellt, die sich leicht in andere Formate umwandeln lassen. So können Nutzerinnen und Nutzer die Informationen sowohl schriftlich als auch über Sprachausgabe wahrnehmen. Zusätzlich kann mit Hilfe der Tastatur navigiert werden.
- Der Kontrast auf unserer Website entspricht den WCAG-Richtlinien, um sicherzustellen, dass Inhalte auch von Menschen mit Sehschwäche gut erkannt und gelesen werden können.
- Die Informationen werden den Nutzerinnen und Nutzer auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können.
- Zudem ist der Zoomfaktor ebenfalls WCAG-konform, sodass die Darstellung der Inhalte bei Vergrößerung nicht verloren geht und weiterhin gut lesbar bleibt.
- Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzerinnen und Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
Bitte beachten Sie:
Für einige Bilder stehen unter Umständen keine Alternativtexte bereit.
Bei einigen aufgezeichneten Videos können Untertitel fehlen, sodass nicht alle Inhalte für gehörlose Benutzer zur Verfügung stehen.Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich fallen:
Auf der Website sind ältere Dokumente und Inhalte verfügbar, die nicht barrierefrei sind. Da diese vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, sind sie vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen, und ist bei diesen derzeit keine umfassende Änderung geplant.Auf der Website sind Dokumente und Inhalte von Drittanbietern, die von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden und sind sie daher ebenfalls von den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes ausgenommen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2.Fehlermeldungen:
Unsere Kunden informieren wir in der Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite wie folgt über Kontaktmöglichkeiten bezüglich allfälliger Barrieren:Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: kronemobile@kroneservice.at.
In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sprachkommunikationsdienste:
Das Netz der A1 Telekom Austria AG unterstützt Real-Time Text (RTT) für gehörlose Endnutzer. Das Benutzererlebnis von RTT ist geprägt von direkter und flüssiger Kommunikation. Anstatt auf eine abgesandte Nachricht zu warten, werden getippte Buchstaben sofort und in Echtzeit angezeigt, was ein natürlicheres Gespräch ermöglicht.Vorteile:
- Unmittelbare Reaktion: Die sofortige Anzeige von Text ermöglicht eine schnellere Interaktion, die sich einem gesprochenen Gespräch annähert.
- Verbesserter Kontext: Man kann die Nuancen des Tippens sehen, was hilft, den emotionalen Kontext besser zu verstehen.
- Inklusive Teilhabe: RTT ermöglicht die direkte Teilnahme an Telefongesprächen ohne Dritte, da es oft in moderne Geräte integriert ist.
Herausforderungen:
- Verfügbarkeit: Die Unterstützung von RTT kann je nach Anbieter variieren. Die internationale Interoperabilität kann nicht gewährleistet werden. Die Funktion von Notrufen entspricht den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich.
- Beide Endgeräte des Anrufers und Angerufenen müssen RTT unterstützen. Dies ist für nach dem Juni 2025 in den Verkehr gebrachte Mobilfunkgeräte, die Sprachtelefonie über öffentliche Kommunikationsnetze unterstützen, gewährleistet. Text-in-Echtzeit ist in 2G-Netzen nicht verfügbar; mindestens 4G-Netze sind dafür erforderlich.
Zusammenfassend wird mit RTT das Benutzererlebnis für gehörlose Menschen erheblich verbessert, da es eine reibungslose, unmittelbare und inklusive Kommunikation ermöglicht.
Videotelefonie:
Da A1 keine Videotelefonie mehr anbietet entfallen auch die Gesamtgesprächsdienste.